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Ordnungsamt/ Sachgebiet Asylrecht

Das Sachgebiet Ausländerrecht erteilt und verlängert Aufenthaltstitel für die vom Gesetz geregelten Aufenthaltszwecke. Es ist außerdem zuständig für die aufenthaltsrechtlichen Belange der Angehörigen von EU-Staaten. Es ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Aufenthaltsrecht, der sich rechtmäßig aufhaltenden nichtdeutschen Staatsangehörigen. Zu den weiteren Aufgaben zählen die Steuerung des Aufenthaltsrechtes durch Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) und die Ausstellung von deutschen Passersatzpapieren. Auch die Entgegennahme und Prüfung von Verpflichtungserklärungen, die für die Erteilung touristischer Visa zum Besuch Deutschlands regelmäßig Voraussetzung sind, erfolgt in diesem Sachgebiet. In den Zuständigkeitsbereich des Sachgebietes Ausländerrecht fällt ebenfalls die Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes durch den Entzug des Aufenthaltsrechtes.

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