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Beratung > Sozialleistungen
Welche Leistungen stehen mir in Deutschland zu?
Was muss ich über den richtigen Umgang damit wissen?
Menschen die nachweisen können, dass ihnen weniger Geld zur Verfügung steht als für die Sicherung ihres, in der Region notwendigen, Grundbedarfs erhalten bestimmte Geldbeträge von der Regierung. Dieser Betrag richtet sich zum Beispiel nach den durchschnittlichen Preisen für Lebensmitteln oder Mietkosten und kann daher variieren. Sie erhalten zum Nachweis eine Bescheinigung der zuständigen Sozialbehörde. Je nach Ausprägung der Bedürftigkeit können sie verschiedene Unterstützungsleistungen erhalten z.B. Fahrscheine, Miet- oder Telefonkosten. Besonders bedürftige Menschen können auch Kleider-, Nahrungs- und Sachspenden erhalten.
Die Asylbewerbern zur Verfügung stehenden Leistungen werden über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Dieses stellt zum Beispiel fest, dass jeder Mensch zumindest Geld (oder Sachleistungen) für die Breiche Nahrungsmittel, Bekleidung, Wohnen (außer Miete und Heizkosten) und Gesundheitspflege benötigt. Zusätzlich erhalten Sie einen Barbetrag, der es Ihnen primär ermöglichen soll, am kulturellen Leben teilzunehmen. Dieser ist zum Beispiel gedacht für Verkehr, Bildung oder Freizeitgestaltung. Die Beträge unterscheiden sich auch nach dem Alter von Kindern und Jugendlichen und der Größe des Haushalts. Sie können außerdem auf Antrag einmalige Leistungen erhalten zum Beispiel Kosten für Dolmetscher, Schulausstattung, wie Bücher oder Klassenfahrten oder Passbeschaffung. Nach vier Jahren haben Sie Anspruch auf die üblichen Sozialhilfeleistungen, wie sie auch Menschen mit deutschem Pass zustehen.
Die Auszahlung der Leistungen erfolgt monatlich und ist zur Deckung persönlicher Bedürfnisse gedacht. Sollten Sie das Geld vor Ablauf des Monats aufbrauchen, können Sie bis dahin kein weiteres vom Amt erhalten. Bitte bedenken Sie dies bevor Sie beispielsweise Geld an Ihre Familie im Ausland senden. In Deutschland erhalten Eltern Kindergeld. Dies gilt unter besonderen Umständen auch für Kinder über 18 Jahren. Die Höhe des Kindergeldes ist nicht abhängig vom Einkommen der Eltern. Je nach Anzahl der Kinder wird die Summe gestaffelt. Es gibt spezielle Regelungen bezüglich des Erhalts von Arbeitslosengeld und Kindergeld. Bei Fragen rund um das Thema und der Beantragung von Kindergeld wenden Sie sich bitte an die Familienkasse.
Eine weitere Besonderheit ist das sogenannte Eltern – und Erziehungsgeld. Dieses kann nach der Geburt eines Kindes bis zum Ende des 14. Lebensmonats gewährt werden. Anschließend daran kann ein Antrag auf Landeserziehungsgeld gestellt werden. Ansprechpartner für Fragen zu diesem Thema ist das Jugendamt Ihrer Region oder Beratungsstellen für Migrantinnen und Migranten