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Corona-Hilfe > Finanzhilfen für Unternehmen

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CC0 Pixabay

Die Corona-Pandemie betrifft zahlreiche Unternehmen in Deutschland. Es wurden bereits Hilfsprogramme durch den Bund und die Länder verkündet. Wer kann Hilfe beantragen und an wen muss man sich wenden? Wir geben einen kompakten Überblick der verschiedenen Instrumente und nennen die wichtigsten Bedingungen.

Soforthilfe-Zuschuss Bund - Unterstützt werden kleine Unternehmen mit bis zu 10,0 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) einschließlich landwirtschaftlicher Urproduktion, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe.
Voraussetzung ist ein Liquiditätsengpass aufgrund der Corona-Pandemie, der zu einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Schieflage geführt hat

Es handelt sich um eine Billigkeitsleistung zur Überwindung einer existenzgefährdeten Wirtschaftslage. Der Zuschuss wird einmalige für drei Monate gewährt und richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten:
Bei bis zu 5,0 Beschäftigten bis zu 9.000 Euro
Bei bis zu 10,0 Beschäftigten bis zu 15.000 Euro

Sofortprogramm Dresden - Die Stadt zahlt für Selbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro.

Soforthilfe-Darlehen „Sachsen hilft sofort“ Gefördert werden Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler mit Sitz in Sachsen, Jahresumsatz bis zu 1 Mio. Euro.
Weitere Voraussetzungen:

  • Unternehmen per 31.12.2019 gesund (keine wirtschaftliche Schieflage)
  • Prognose mindestens 20% Umsatzrückgang für laufendes Geschäftsjahr aufgrund der Corona-Pandemie

Die Darlehenshöhe beträgt zwischen 5.000 Euro bis maximal 50.000 Euro und wird zinslos gewährt, Laufzeit 10 Jahre, bis zu drei Jahre tilgungsfrei. Wer innerhalb von drei Jahren 90% zurückzahlt, bekommt 10% erlassen.

NEU: Auch Unternehmen mit mehr als 1 Million Euro Jahresumsatz und bis zu 100 Mitarbeitern können die Kredite beantragen. Erforderlich ist eine Bestätigung des Steuerberaters zum geschätzten Liquiditätsbedarf für die nächsten vier Monate.

Sämtliche Anträge erfolgen elektronisch oder postalisch über die Sächsische Aufbaubank (SAB).

KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Corona-Hilfe Kredite für Unternehmen
Für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die durch die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Der Kredit dient zur Deckung der laufenden Kosten oder zur Verbesserung der Liquidität. Beantragt wird der Kredit bei der Hausbank des Antragstellers (Bank oder Sparkasse).

Auf der Seite der KFW kann der Antrag für eine schnelle Bearbeitung bei der Hausbank vorbereitet werden.

Fragen und Antworten

In Sachsen werden diese Anträge ebenfalls direkt über die Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt.

Diese Anträge werden direkt über die Förderbanken der jeweiligen Bundesländer gestellt. In Sachsen ist dafür die Sächsische Aufbaubank (SAB) zuständig.

Checkliste

Dokumente

Überblick über die föderale Regierung zu Hilfsmaßnahmen

Dokument über das Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Auswirkungen des Coronavirus

📥 Dokument öffnen

Bundesfinanzministerium - www.bundesfinanzministerium.de

Dokument über die wichtigsten Punkte "Corona-Nothilfe

Dieses Dokument fasst die wichtigsten Punkte der Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen zusammen.

📥 Dokument öffnen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - www.bmwi.de

Beantragung der Bundesbeihilfe für Soforthilfe jetzt auch in Papierform möglich

Antragsformular für den Soforthilfezuschuss für Soloselbständige, Freiberufler und Kleinunternehmen (bis 15.000 EUR) zum direkten Download

📥 Dokument öffnen

Sächsische Aufbaubank - www.sab.sachsen.de

Hilfreiche Links

Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe Landeshauptstadt Dresden

Fragen und Unterlagen für den Antrag auf Soforthilfe

Zur Webseite ▶

Antrag auf Soforthilfe des Bundes

Informationen und Unterlagen für die Beantragung von Notfallhilfe des Bundes

Zur Webseite ▶

Beantragung eines Soforthilfedarlehens "Sachsen hilft sofort

Beantragung des Soforthilfedarlehens über die SAB

Zur Webseite ▶

Informationen der Landeshauptstadt Dresden zu Beihilfemaßnahmen

Presseerklärung der Stadt zu den Beihilfemaßnahmen

Zur Webseite ▶

Größtes Hilfspaket in der Geschichte Deutschlands

Corona-Schutzschild für Deutschland vom Bundesfinanzministerium ausgerufen.

Zur Webseite ▶

Erstellung des Kreditantrags KFW über die Hausbank

Unterlagen und Informationen für die Erstellung des Kreditantrags bei der Hausbank

Zur Webseite ▶

Übersicht über die Beihilfemaßnahmen des Freistaates Sachsen

Ein Beitrag des MDR mit einem Interview des sächsischen Wirtschafts- und Verkehrsministers Martin Dulig

Zur Webseite ▶

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