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Corona-Hilfe > Steuerliche Maßnahmen
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Die Corona-Pandemie betrifft zahlreiche Unternehmen in Deutschland. Es wurden bereits Hilfsprogramme durch den Bund und die Länder verkündet. Wer kann Hilfe beantragen und an wen muss man sich wenden? Wir geben einen kompakten Überblick der verschiedenen Instrumente und nennen die wichtigsten Bedingungen.
Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Der Bund hat ein Corona-Schutzschild beschlossen. Darunter fallen auch steuerliche Hilfen für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler in der Corona-Pandemie, um ihre Liquidität zu verbessern. Die Maßnahmen gelten bis Ende 2020.
- Finanzbehörden gewähren zinslose Stundungen von Steuerschulden
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen / Vollstreckungsaufschub
- Steuervorauszahlungen können angepasst werden
- Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen (Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse)
Bei der Gewährung von Stundungen fallen in der Regel keine Stundungszinsen an. Allerdings können Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer nicht gestundet werden. Vom Finanzamt sollten Vollstreckungsmaßnahmen unterbleiben.
Fragen und Antworten
Anträge auf Steuerstundung sollten schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Inzwischen haben die meisten Landesfinanzbehörden ein Online-Formular zur Verfügung gestellt. Wenn Sie einen Steuerberater haben, kann dieser in Absprache mit Ihnen den Antrag stellen.
Checkliste
Dokumente
Antrag auf Steuererleichterung
Die Sächsische Staatsfinanzverwaltung hat ein Formular zur Verfügung gestellt
Land Sachsen - www.coronavirus.sachsen.de
Hilfreiche Links
Informationen der föderalen Regierung zum Thema Steuern
Weitere Informationen mit wichtigen Fragen und Antworten der Bundesregierung
Informationen der Bundesregierung zum Corona-Schild
Informationen der Bundesregierung über die beschlossenen Beihilfemaßnahmen
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