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Asyl-System > Ankunft in Deutschland
Was muss ich nach meiner Ankunft in Deutschland beachten?
Sobald sie die Landesgrenze von Deutschland überschritten haben, sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich an einen Beamten der Bundespolizei, Polizei oder an die Ausländerbehörde zu wenden. An den Landesgrenzen finden Sie die Bundespolizei, die diese Kontrollen vornimmt. Die Bundespolizei erkennen Sie an der dunkelblauen Bekleidung und den entsprechenden Abzeichen sowie der großen Aufschrift „POLIZEI“ auf der Kleidung und den Fahrzeugen. Bitte gehen Sie respektvoll mit der Polizei um und leisten Sie den Anweisung unbedingt folge. Bitte äußern Sie klar und unmissverständlich, dass Sie Asyl beantragen möchten.
Bei dieser Erstaufnahme durch die Bundespolizei müssen Sie folgende Angaben machen:
•Ihrem Namen
•Ihr Geburtsdatum
•Ihr Herkunftsland
•Ihren Fluchtgrund
Die Polizei wird zudem noch Ihre Fingerabdrücke nehmen, was Sie nicht verweigern dürfen. In diesem Zusammenhang müssen Sie Ihre Dokumente, wie zum Beispiel Ihren Pass vorlegen, die belegen, aus welchem Heimatland Sie kommen.
Wenn Sie Ihre Dokumente nicht haben oder gar vernichten, werden Sie in jedem Fall Schwierigkeiten bei der Einreise haben und vielleicht sogar sofort wieder zurück geschickt.Nach der Aufnahme Ihrer Daten dürfen Sie in der Regel einreisen. Sie erhalten zunächst eine erste Versorgung mit Nahrungsmitteln und wenn nötig medizinische Notversorgung. Danach werden Sie von den Mitarbeitern der Polizei zu einer Erstaufnahmestelle geleitet oder per Bus oder Zug dorthin befördert. Diese Erstaufnahmestellen sind oft Massenunterkünfte, wo eine erste Grundversorgung sichergestellt wird. Dort erhalten Sie mehrmals täglich Essen, eine Schlafgelegenheit, Kleidung und eine medizinische Notversorgung. Möglicher Weise werden Sie also einige Zeit in Zeltlagern oder Hallen mit vielen anderen Menschen verbringen müssen. Stellen Sie sich bitte darauf ein, dass es in diesen Erstaufnahmeeinrichtungen nicht viel Raum für Privatsphäre geben wird und dass die Zustände dort nicht sehr komfortabel sind. Das liegt daran, dass im Jahre 2015 über 1 Millionen Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, die vor ihrer Weiterverteilung in Wohnungen und Wohngruppen zunächst überprüft und versorgt werden müssen.
In den Erstaufnahmeeinrichtungen oder im nahen Krankenhaus werden Sie von einem Arzt oder einer Ärztin grundlegend untersucht. Diese Untersuchung ist primär dafür da, Ihren Gesundheitszustand festzustellen und Sie bei Bedarf auch behandeln zu können. Es wird auch darauf geachtet, ob Sie eine ansteckende Krankheit haben. Die Untersuchung dient dazu, eine Ansteckungsgefahr für anderer auszuschließen und Sie gegebenenfalls behandeln zu können.
Noch während Ihrer Zeit in der Erstaufnahme erhalten Sie einen Termin für eine mündliche Anhörung, bei der Sie die Gründe für Ihren Asylantrag darlegen müssen. Sollten Sie Probleme mit der Sprache und Übersetzung haben, bitten Sie um Unterstützung durch einen Dolmetscher.
Die Grundlage für eine Asylentscheidung bietet immer die Anhörung, die kurz nach der Ankunft durchgeführt wird. Dabei spielen zwei Fragen eine zentrale Rolle:
1. Ist die Geschichte des Flüchtlings glaubwürdig?
2. Was droht dem Betroffenen bei einer Rückkehr in sein Herkunftsland?
Entscheidend ist bei der Asylentscheidung nicht grundlegend das Herkunftsland oder die Angehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, sondern es zählt durchaus das Einzelschicksal. Es ist also wichtig, dass Sie Ihre Geschichte so detailliert wie möglich schildern, damit sich die Beamten ein klares Bild davon machen können. Wenn möglich, sollten Sie auch Dokumente vorlegen, die Ihre mündlichen Ausführungen belegen können. Während des Gespräches ist ein Übersetzer anwesend, der Sie bei der Befragung unterstützt.