Wo soll ich nach meiner Ankunft bleiben?
Welche Freiheiten über meinen Aufenthalt habe ich?
Nachdem Sie an einer Grenze der Bundesrepublik registriert wurden, werden Sie nach einem speziellen Verteilungsprinzip in die Obhut eines Bundeslandes übergeben. Sie dürfen sich nicht aussuchen, in welchem Bundesland oder in welcher Stadt Sie untergebracht werden – auch nicht, wenn Sie Freunde oder Familie in Deutschland haben. Nach Ihrer Ankunft wird die zuständige Ausländerbehörde der Region Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Dort erhalten Sie Beratung zu Ihrem Aufenthalt und eine Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung. Bitte tragen Sie dieses Papierdokument immer bei sich. Auf der Aufenthaltsgestattung oder Duldung befindet sich der Hinweis, ob Sie verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Sie werden im Bundesland einer Region zugewiesen, die künftig ihr Lebensraum ist. Diese dürfen Sie ohne Genehmigung der Ausländerbehörde in den ersten drei Monaten Ihres Aufenthalts nicht verlassen. Sollten Sie die Region oder sogar das Bundesland wechseln wollen, müssen Sie dies bei der Ausländerbehörde schriftlich beantragen. Dem Antrag wird zugestimmt, wenn wichtige Gründe vorliegen, wie eine Familienzusammenführung. Der Prozess der Bewilligung oder Ablehnung kann allerdings mehr als drei Monate dauern. Stellen Sie sich darauf ein und seien Sie bitte geduldig. Wenn Sie lange keine Antwort erhalten, fragen Sie bitte nach. Persönliche Termine sind in der Regel nur nach Absprache möglich.