Wie läuft das Asylverfahren in Deutschland ab?
Wie kann ich mitwirken? Welche Restriktionen gelten für mich?
Schritt 1: Ankunft
Melden Sie sich nach Eintritt ins Land umgehend bei einer Behörde, wie der Bundespolizei oder der Ausländerbehörde. Sie werden anschließend in eine Erstaufnahmeeinrichtung gebracht. In den nächsten drei Monaten werden Sie einer Gemeinde fest zugewiesen.
Schritt 2: Antragsstellung
In der Erstaufnahmeeinrichtung befindet sich ein Ansprechpartner des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Bei ihm können Sie einen formalen Antrag auf Asyl stellen. Sie erhalten anschließend eine vorübergehende Aufenthaltsgestattung. Bitte tragen Sie diese immer bei sich.
Schritt 3: Anhörung und Entscheidung
Sie werden vom BAMF zu Ihrer Herkunft und zu Ihrer Flucht befragt. Während des Gesprächs wird ein Dolmetscher anwesend sein. Dieses Gespräch entscheidet maßgeblich über Ihren Asylantrag. Sie erhalten einige Zeit später einen Brief in dem Ihnen das Ergebnis, ob Sie Asyl bekommen oder nicht, mitgeteilt wird. Schritt 4a: Anerkennung Wenn Sie als Asylberechtigter anerkannt werden, erhalten Sie eine auf längstens drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Nach drei Jahren wird geprüft, ob der Grund für Ihre Flucht noch besteht. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis.Schritt 4b: Ablehnung Kann Ihr Antrag nicht bewilligt werden, wird überprüft, ob es für Sie zu gefährlich wäre, in Ihr Heimatland zurückzukehren. Ist dies nicht der Fall erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid und müssen das Land innerhalb eines Monats verlassen.
Schritt 5: Klage
Sie haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen vor einem Verwaltungsgericht Klage gegen Ihren Ablehnungsbescheid zu erheben. Ist Ihr Antrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt, haben Sie noch eine Woche Zeit auszureisen und zu klagen. Sie haben die Möglichkeit, auch gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.